Winterdienst: Pflichten, Haftung und faire Preise
Der erste Schnee kommt jedes Jahr — und mit ihm die Räum- und Streupflicht. Eigentümer und Vermieter sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, sondern haften auch persönlich bei Unfällen. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen und wie ein professioneller Winterdienst Sie absichert.
Wer ist räum- und streupflichtig?
Grundsätzlich ist die Gemeinde für Straßen und Wege zuständig. Die Räumpflicht für Gehwege vor dem Grundstück wird per Satzung auf den Eigentümer übertragen — der sie wiederum vertraglich auf Mieter oder Dienstleister übertragen kann.
Wichtig: Die Übertragung muss schriftlich, klar und für die Mieter zumutbar sein. Bei mehreren Mietparteien empfiehlt sich oft die Beauftragung eines Dienstleisters, weil interne Streitigkeiten vorprogrammiert sind.
Zeitfenster und Räumumfang
In NRW gelten typischerweise (Einzelheiten regelt die jeweilige Gemeindesatzung):
- Werktags 7:00–20:00 Uhr räum- und streupflichtig
- Sonn- und feiertags 9:00–20:00 Uhr
- Bei anhaltendem Schneefall: laufende Räumung im 2–4-Stunden-Takt
- Räumbreite: ca. 1–1,2 m (für sicheres Passieren von 2 Personen)
Was kostet professioneller Winterdienst?
Es gibt zwei gängige Modelle:
- Pauschalvertrag pro Saison: 350–950 € (kleinere Objekte) bis 2.500 € (größere Objekte / Parkplätze)
- Einsatz-Abrechnung: 45–85 € pro Einsatz, plus Streumaterial
Drei häufige Fehler von Eigentümern
Aus der Praxis sehen wir:
- Mündliche Übertragung an Mieter → nicht rechtssicher
- Streusalz auf Pflaster → schädigt Steine und ist in vielen Gemeinden verboten
- Keine Dokumentation der Räumzeiten → bei Unfallhaftung problematisch
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Häufige Fragen
Was passiert bei einem Glatteisunfall?
Wenn nachweislich Räumpflicht versäumt wurde, haftet der Pflichtige für Schäden — von Personenschäden bis zu Folgeunfällen. Ein professioneller Winterdienst dokumentiert alle Einsätze und ist haftpflichtversichert.
Wann fangen Sie an zu räumen?
Bei einem Pauschalvertrag haben wir Wetterabos abonniert und sind ab 5:00 Uhr morgens unterwegs, sobald die Schneehöhe oder Glatteisgefahr ein Eingreifen erfordert.
