Allgemeine Geschäftsbedingungen
Skyline Glas & Gebäudereinigung · Einzelunternehmen, Inh. Özkan Doruk · Stand Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Skyline Glas & Gebäudereinigung (Einzelunternehmen, Inh. Özkan Doruk, Carl-Severing-Str. 79, 33649 Bielefeld — nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern über die Erbringung von Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Auf der Website ausgewiesene Preise (z. B. im Online-Kalkulator) sind unverbindliche Schätzungen auf Basis durchschnittlicher Erfahrungswerte und stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Ein verbindliches Festpreis-Angebot wird nach kostenloser Vor-Ort-Besichtigung in der Regel innerhalb von 24 Stunden in Textform (E-Mail) übermittelt. Das Angebot bleibt 14 Kalendertage ab Übermittlung gültig, sofern nicht anders angegeben.
(3) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textförmliche (E-Mail, WhatsApp) Annahme des Festpreis-Angebots durch den Auftraggeber zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art, Umfang, Häufigkeit und Ort der Reinigungsleistung ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem Reinigungsplan, der Bestandteil des Vertrags wird.
(2) Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Zusatzleistungen werden nur nach gesonderter schriftlicher Beauftragung erbracht und gesondert vergütet.
(3) Der Auftragnehmer setzt eigene, festangestellte und geschulte Fachkräfte ein. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich im Verhinderungsfall (z. B. Krankheit) durch gleichwertig qualifiziertes Personal vertreten zu lassen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im verbindlichen Festpreis-Angebot ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Leistungserbringung. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) wird monatlich nachträglich abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB (gegenüber Unternehmern) zu berechnen.
(4) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Reinigungszeiten ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Flächen und stellt — sofern nicht anders vereinbart — Wasser- und Stromanschlüsse sowie sanitäre Einrichtungen kostenfrei zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist auf besondere Gefahrenquellen, empfindliche Oberflächen, Allergien sowie Sicherheits- und Hausordnungsvorschriften rechtzeitig vor Leistungsbeginn hin.
(3) Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers; ein Anspruch auf Preisminderung besteht insoweit nicht.
§ 6 Ausführung, Reinigungsprotokoll und Qualität
(1) Die Reinigungsleistung wird fach- und sachgerecht nach den anerkannten Regeln des Gebäudereinigungshandwerks erbracht.
(2) Nach jedem Einsatz wird auf Wunsch ein Reinigungsprotokoll erstellt und dem Auftraggeber in Textform übermittelt.
(3) Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen, damit der Auftragnehmer eine kostenlose Nachreinigung durchführen kann.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Bei nicht vertragsgemäßer Ausführung der Reinigungsleistung hat der Auftraggeber zunächst nur Anspruch auf kostenlose Nacherfüllung in Form einer Nachreinigung. Hierzu räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist — in der Regel 3 Werktage — ein.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unzumutbar oder wird sie endgültig verweigert, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben.
(3) Der Auftragnehmer ist über eine Betriebs-, Personen- und Sachschaden-Haftpflichtversicherung mit branchenüblicher Deckungssumme versichert.
(4) Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, um eine sachgerechte Schadensregulierung zu ermöglichen.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei einmaligen Aufträgen endet der Vertrag mit ordnungsgemäßer Ausführung der Leistung.
(2) Verträge über wiederkehrende Reinigungsleistungen (z. B. Unterhalts-, Treppenhaus-, Glasfassadenreinigung) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB). Über das Widerrufsrecht klärt der Auftragnehmer im konkreten Vertragsangebot gesondert auf und stellt eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung. Bei Verträgen mit Unternehmern (B2B) besteht kein Widerrufsrecht.
§ 11 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erfolgt unter Beachtung der DSGVO sowie unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter skyline-reinigung.de/datenschutz.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und — bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen — ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bielefeld.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
